Ich helfe wo ich kann!

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Janet Jurk ist gebürtige Gubenerin und seit rund 14 Jahren als Personalerin in der Region tätig. Die 40-Jährige ist seit drei Jahren bei der DB Netz AG in Cottbus als Leiterin HR Business Partner beschäftigt und damit für rund 600 Mitarbeitende im Bereich Infrastruktur verantwortlich. Seit 2018 ist sie zudem ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Cottbus. Wie das geht und warum sie sich dafür entschieden hat, beantwortet sie in unseren Fragen.

Warum hast Du Dich für ein Ehrenamt im Allgemeinen und als Richterin im Besonderen entschieden?

Ich engagiere mich schon immer in meinem privaten Umfeld entsprechend meiner Expertise und helfe einfach, wo ich kann – ob bei Fragen zu Ausbildung und Karriere, Bewerbungen, bei Arbeitszeugnissen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die wir HR-Experten gut beantworten können. Kurz nachdem ich im Januar 2018 bei der DB Netz AG angefangen habe, ist eine Stelle am Arbeitsgericht Cottbus freigeworden und ich wurde gefragt, ob ich Interesse habe.

Wie wird man ehrenamtliche/r Richter/in?

Da man für das Amt bestimmte formale und fachliche Voraussetzungen erfüllen muss, werden unter anderem Arbeitgeber gebeten, geeignete Kandidat*innen vorzuschlagen. Nachdem die Deutsche Bahn in Cottbus und ich gefragt wurden, habe ich nicht gezögert und mich beworben.

Welche Voraussetzungen muss man haben?

2 Helfen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Foto: Janet Jurk

Für das Amt am Arbeitsgericht gibt es einige Hürden, die man überwinden muss, sodass es mit der Willensbekundung nicht getan ist. Der einfache Teil ist: Man muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Arbeitsgerichtsbezirk wohnhaft sein. Man muss aber auch – für eine Berufung als Richter*in für die Arbeitgeberseite – eine Arbeitgeberfunktion erfüllen. Also nachweislich eine leitende Tätigkeit ausüben und die fachliche Eignung nachweisen. Das ist wichtig, da es in der Rolle darum geht, Grundsatzfragen des Arbeits- und Tarifrechts bewerten zu können. Da ich diese Voraussetzungen erfüllte, stand meiner Berufung nichts im Weg.

Was macht man als ehrenamtliche/r Richter/in?

Es gibt ehrenamtliche Richter*innen der Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite, die in Kammergerichtsterminen den vorsitzenden Richter*innen in der Entscheidungsfindung zur Seite stehen. Ähnliches kennt man von anderen Gerichten durch Schöffen. Nach Erläuterung der Sachlage wird über die Urteilsfindung beraten und man trägt das Urteil als Beisitzer gleichermaßen mit.

Was ist das Besondere an diesem Ehrenamt?

Es sind für die beteiligten Parteien wichtige Entscheidungen, die getroffen werden. Wie wir vor Gericht über ein Arbeitsverhältnis und die damit verbundenen Streitigkeiten urteilen, hat nicht selten enorme Auswirkungen auf die betroffenen Menschen. Es geht auch oft sehr emotional zu. Dessen muss man sich immer bewusst sein und das ist es auch, was es für mich so bedeutsam macht. Ich kann dazu beitragen, die Bedingungen für die Parteien positiv zu beeinflussen. Zudem ist es für mich persönlich auch immer eine gute Gelegenheit zur fachlichen Weiterbildung, da wir uns fachlich in die Fälle tief einarbeiten.

Würdest Du anderen Menschen empfehlen, sich ehrenamtlich zu engagieren?

Es sollte zur Selbstverständlichkeit werden, mit dem, was einem leicht von der Hand geht und zudem Freude macht und persönliche Weiterentwicklung bedeutet, anderen etwas zurückzugeben. Ich habe das Glück, dass es bei mir etwas ist, was ich mit meinem Job gut verbinden kann.

Gibt es noch andere Projekte für die Du Dich engagierst?

Ich habe mich erst kürzlich als ehrenamtliche Patin bei ArbeiterKind.de registriert, um Erststudierenden bei Fragen rund um das Studium, Studienfinanzierung und möglichen Karrierewegen zu helfen. Ich habe selbst einen entsprechenden Hintergrund und hoffe auf die Art, Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien helfen zu können.

Annette Raab

 

 

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