Entschädigung für bestrafte Liebe – die Frist läuft ab!

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Noch bis 1994 in der BRD und bis 1988 in der DDR wurden Homosexuelle nach dem Paragraphen 175 bzw. 151 für ihre Liebe bestraft. Der Paragraph ruinierte das Leben vieler Menschen. In Kraft seit der Kaiserzeit, nutzen die Nationalsozialisten § 175 um Homosexuelle zu verfolgen und zu töten. Aber auch nach 1945 wurden fast 70.000 Menschen für einvernehmlichen Sex mit gleichgeschlechtlichen Partnern verurteilt.

Die Abschaffung des § 175 in der BRD (1994)  bzw. des § 151 in der DDR (1988) kam spät – die nachträgliche Aufhebung von Verurteilungen und der Beschluss der Entschädigung noch viel später (2017). Bislang haben nicht viele Homosexuelle einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Aber die Frist läuft ab. Ein Antrag ist nur noch bis 21. Juli 2022 möglich.

Eine Entschädigung erhalten nicht nur Personen, die verurteilt wurden. Sie können diese Entschädigung auch beantragen, wenn es ein Ermittlungsverfahren gegen Sie gab, Sie in Untersuchungshaft waren oder Sie wegen der strafrechtlichen Verbote beruflich, wirtschaftlich oder gesundheitlich starke negative Beeinträchtigungen erleiden mussten.

Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bekommen Sie bei Opferhilfe Land Brandenburg e.V. 

Opferberatung Cottbus,
Gerhard-Hauptmann-Straße 15 (Ärztehaus Nord),
03044 Cottbus,
Telefon 0355 Tel. 0355-729 60 52

Opferberatung Senftenberg,
Ernst-Thälmann-Straße 66,
01968 Senftenberg
Telefon 03573-14 03 34

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

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